Mittwoch, 27. Februar 2013

6.2 - Ihre (Dis)Qualifikationen

In Kenntnis einer ihrer Personalakten ist gesichert, dass sie nach dem Erwerb der Mittleren Reife den Beruf der Hauswirtschafterin erlernt hat.
Eine reguläre „Hochschulzugangsberechtigung“, das Abitur war in dieser Personalakte nicht aufgeführt. Zwar beteuert sie immer und immer wieder, dass sie das Abitur erworben hat. Dies müsste daher aktuell unter Vorlage glaubwürdiger Dokumente geprüft werden – auch um zu begründen, warum einer der höchsten und wichtigsten Qualifikationen nicht in dieser Personalakte aufgeführt sind.
Nun wird es „windig“.
Über viele Jahre hat sie sich als „Dipl.-Betriebs Ökonomin“ bezeichnet. Dies ist eine nicht geschützte (!) Berufsbezeichnung, die auch in einem der „Bildungsinstitute“ erworben werden kann, die auf der letzten Umschlagseine der „Hör zu“ und aktuell der „TV Movie“ werben (vgl.u.a. www. ils.de). Den Titel „Diplom Betriebs-Ökonom“ hat sie in der "Dr. Braunschweig AG“ in der Schweiz erworben. Die „Dr. Braunschweig AG“ ist keine anerkannte Hochschuleinrichtung. Die vergebenen Abschlüsse sind keine wissenschaftlichen Abschlüsse im hochschulrechtlichen Sinne. Sie sind daher auch nicht als Hochschulgrad führbar.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet davon, dass sie nun einen „Master of Social Management“ als Titel benennt. Klingt gut – doch an welcher Hochschule will sie diesen neuen Titel erworben haben? 2009 und 2010 war sie noch Diplom-Betriebs Ökonomin – im Sommer 2012 hat sie schon zusätzlich den „Master of Social Management“ erworben, so die Süddeutsche Zeitung. Eine fleißige Frau, wenn man bedenkt, dass so eine Ausbildung mindestens drei Jahre dauert – wenn sie überhaupt angeboten wird. Und wo ist denn nun der Titel „Dipl. Betriebs Ökonomin“ der Dr. Braunschweig AG aus der Schweiz geblieben – und wo ist es denn möglich, ohne Hochschulabschluss zu promovieren, Frau Dr. Gisela Springmann? Dies reiht sich in eine Tradition falscher Titel ein.
Den Vorstand der Stiftung Finneck übernahm sie als „Dr. Gisela Springmann“. Bei näherer Betrachtung fiel jedoch auf, dass sie diesen Titel in der „Titelschmiede Teufen/Ch“ erworben hat – und dieser in Deutschland nicht geführt werden durfte. Das sah auch die zuständige Staatsanwaltschaft so, als sie diesen Doktortitel per Strafbefehl wieder „aberkannte“. Seitdem stellt sich Frau van der Heijden wieder und wieder vor mit „Ich bin Gisela van der Heijden, ich habe xy Unternehmen saniert und schreibe meine Promotion“. Der Versuch einer Erklärung oder doch eher der Ablenkung von dem Titel-Betrug?
Vermeintlich schreibt sie an der Ostphalia Hochschule in Suderburg ihre Doktorarbeit, hat einen Doktorvater in Halle. Dies beantwortet die Frage nicht, ob sie überhaupt nach einem im deutschen Rechtssystem strafrechtlich nachgewiesenen Betrug nochmals promovieren kann.

Es bleibt die Frage, wie es möglich ist, dass „Aufsichtsgremien“ eine solche Frau einstellen und sie an verantwortlicher Stelle handeln lassen?

1. Das Thema Betrug durch Gisela van der Heijden wird verdrängt, weil es zu „peinlich ist“ – offenbart es doch die eigene Inkompetenz bei dieser Personalentscheidung.

2. Das Thema betrogen von Frau van der Heijden wird verdrängt, weil es zu peinlich ist – offenbart es doch die mangelnde persönliche Fähigkeit der Verantwortlichen, solchen Leuten mit ihren Methoden etwas gegen zu setzen.

3. Das Thema Betrug von und durch Frau van der Heijden ist nicht peinlich – weil bewusst eine Frau eingekauft wurde, um so zu zerstören (sanieren). Bei dieser Variante ist nur wichtig, dass keiner der leitenden Entscheidungsträger, die sich eine solche „Wander-Saniererin“ einkaufen, mit ihr zeigen wollen – das würde doch das eigene Selbst- und Fremdbild von christlich, SPDler von Geburt an, gewerkschaftlich orientiert, den Mitarbeitern zugewandt, usw. peinlich entlarven.

Der Variante 3 ist die Qualifikation von Frau van der Heijden unwichtig, da sie ohnehin nur auf Zeit zur „Zerstör-Sanierung“ eingekauft ist, bevor sie als Wander-Saniererin weiter zieht, Für eine solche Tätigkeit würde auch ein VHS-Zertifikat „Töpfern für Hauptfrau von Köpenick“ oder eine Woche Bildungsurlaub „Töpfern für Wander-Sanierer“ ausreichen.

In allen Fällen bleibt die dringende Frage, ob solchen Einrichtungen nicht ihre Betriebsgenehmigung entzogen werden müsste, weil mit einer Geschäftsführerin mit solch fragewürdigen Qualifikationen ein Betrieb nicht in der vom Gesetz geforderten Qualität geführt werden kann.


Teil II unserer Veröffentlichung folgt bald  – er wird sich mit den Verantwortlichen und ihren Motiven beschäftigen, die eine solche Frau beschäftigen.

Da wir annehmen, dass es noch weitere Erfahrungen mit Frau van der Heijden und ihren Vorgesetzten gibt, die unsere Erfahrungen bestätigen, bitte wir um Hinweise. Jedoch weisen wir bereits jetzt darauf, dass ausschließlich geprüfte sachdienliche Hinweise von uns angenommen werden, die nach journalistischen Prinzipien geprüft weden. Jegliche Art von Verleumdung oder Hasserfüllten Aussagen werden wir weder bearbeiten noch veröffentlichen.   

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